Sachverständigenbüro für Architektenhonorare HOAI, Freiburg

Sachverständigenbüro für Architektenhonorare HOAI, Freiburg

Gutachten, Beratungen, Prüfungen von Architektenleistungen

Architektenhonorare und die Bewertung der dazugehörenden Architektenleistungen nach HOAI – Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure – sind häufig Streitpunkte zwischen Bauherren und Architekten. Insbesondere bei stufenweise Beauftragungen sind Planungsleistungen und Architektenleistungen für Bauherren schwierig zu beurteilen. Hier hilft die sachgerechte Prüfung durch einen Sachverständigen für Honorar/Leistungsbewertung. Als „öffentlich bestellte und vereidigte HOAI-Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen“ berate, bewerte und prüfe ich unparteiisch, unabhängig und gewissenhaft. Meine Leistung kann prozessbegleitend oder außergerichtlich sein.

HOAI-Expertin: Beratend tätig für alle Leistungsbilder der HOAI

Meine beratende Tätigkeiten als Sachverständige und HOAI-Expertin umfassen: Leistungsbild Gebäude und Innenräume und in Teilen: Leistungsbild Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Fachplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung.

Ich erstelle von Gerichten beauftragte Gutachten sowie Privatgutachten

Meine Beratungen und Bewertungen umfassen alle Fragen und Problemstellungen bei HOAI-bezogenen Themen wie: Übereinstimmung mit der HOAI, vertraglich vereinbarte Leistungsinhalte, inhaltliche und fachliche Richtigkeit, Planungsmängel

Planungsfehler und hieraus resultierender Baufehler, Baumängel und Bauschäden, und bewerten die erbrachten Leistungen auch bei gekündigten Planungsaufträgen. Sämtliche individuell wichtigen Parameter fließen in die Erstellung von Gerichtsgutachten oder Gutachten für Privatpersonen ein.

Meine Auftraggeber

Meine Leistungen als Sachverständige für Architektenhonorare im Überblick

Gutachten

Beratungen zu Architektenhonorare, Architektenleistungen

Beratungen zu Architektenhonorare, Architektenleistungen

Bauschäden und Baumängel können sowohl die Gebäudehülle, den Rohbau wie Innenräume betreffen.  Für welches Anliegen brauchen Sie meine Hilfe?

Gut zu wissen

Bei der Rechnungsprüfung, bzw. Prüfung von Nachträgen ist großes Augenmerk auf die Abrechnung der Mengen und Massen zu legen. Grundlage bildet hier üblicherweise die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen). Ob Nebenleistungen oder „besondere Leistungen“ vorliegen und wie diese zu vergüten sind, gibt ebenfalls die VOB vor.

Meine Themenbereiche für Beratungen und Gutachten HOAI

Hilfe von HOAI-Experten in Freiburg

Dipl.-Ing. Gabriele Ebner hilft Ihnen schnell und kompetent. Nehmen Sie Kontakt auf Tel. 0761 – 696 50 50.

Häufige Fragen zu Honoraren für Architekten & Ingenieure, HOAI-Gutachten

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen in Freiburg im Breisgau prüfe und bewerte ich Architektenhonorare sowie die dazugehörigen Architektenleistungen nach HOAI. Ich unterstütze Bauherren, Architekten, Generalplaner, Rechtsanwälte und Gerichte bei der Klärung von Honorarfragen, Honorarzone, Umbauzuschlag, Bausubstanz, Leistungsbewertungen bei Vertragsstreitigkeiten.

Mein Sachverständigenbüro für HOAI-Gutachten hat seinen Sitz in Freiburg im Breisgau; tätig bin ich aber bundesweit und oftmals auch im Ausland. Regional beispielsweise in: Südbaden, im Schwarzwald-Baar-Kreis, in der Ortenau sowie in ganz Baden-Württemberg. 

Beispielsweise wenn:

  • Honorare für Architekten oder Ingenieure strittig sind
  • die erbrachten Architektenleistungen nicht klar nachvollzogen werden können
  • ein Architektenvertrag gekündigt wurde und Leistungen zu bewerten sind
  • eine außergerichtliche oder gerichtliche Klärung ansteht
  • Bauherren die Angemessenheit einer Rechnung prüfen lassen möchten
  • der Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ermittelt werden soll
  • Honorarhöhe, Honorarzonen und anrechenbare Kosten
  • Leistungsphasen, Umbauzuschlag, Modernisierungszuschlag
  • Erbrachte und nichterbrachte Architektenleistungen
  • Bewertung von Änderungs- und Zusatzleistungen
  • Erstellung und Prüfung von Schlussrechnungen
  • Prüffähigkeit von Architekten- und Ingenieurrechnungen
  • Hilfe bei der Ausarbeitung von Architektenverträgen in Bezug auf Honorarfragen

Ja. Ich werde regelmäßig von Gerichten in Freiburg, Baden-Württemberg und in ganz Deutschland als Sachverständige für Architektenhonorare bestellt. Daneben fertige ich Privatgutachten, Schiedsgutachten und Stellungnahmen für Bauherren, Architekten und Unternehmen an. Diese Gutachten dienen oftmals als Grundlage für eine außergerichtliche Einigung.

Ja selbstverständlich! Privatpersonen und Bauherren wenden sich häufig an mich, wenn sie die Richtigkeit einer Architektenrechnung oder die Angemessenheit der Honorarhöhe überprüfen lassen möchten. Ein unabhängiges Gutachten schafft Sicherheit und Klarheit für alle Parteien und erspart oft unnötige Kosten oder langwierige Rechtsstreitigkeiten.

Zu den häufigsten Streitpunkten gehören:

  • Unklare Abgrenzung der erbrachten Leistungen
  • Nachträge und Zusatzleistungen
  • Unstimmigkeiten bei der Honorarzone
  • Umbau- und Modernisierungszuschläge
  • Bewertung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
  • Prüffähigkeit von Schlussrechnungen

Meine Auftraggeber kommen aus der Region Freiburg und aus ganz Baden-Württemberg:

  • Bauherren und Privatpersonen
  • Architekten, Ingenieure, Generalplaner
  • Rechtsanwälte, Gerichte, Staatsanwaltschaften
  • Ministerien, Länder, Städte, Kommunen
  • Unternehmen, Investoren und Bauträger

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