Sachverständigenbüro für Architektenhonorare HOAI, Freiburg
Gutachten, Beratungen, Prüfungen von Architektenleistungen
Architektenhonorare und die Bewertung der dazugehörenden Architektenleistungen nach HOAI – Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure – sind häufig Streitpunkte zwischen Bauherren und Architekten. Insbesondere bei stufenweise Beauftragungen sind Planungsleistungen und Architektenleistungen für Bauherren schwierig zu beurteilen. Hier hilft die sachgerechte Prüfung durch einen Sachverständigen für Honorar/Leistungsbewertung. Als „öffentlich bestellte und vereidigte HOAI-Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen“ berate, bewerte und prüfe ich unparteiisch, unabhängig und gewissenhaft. Meine Leistung kann prozessbegleitend oder außergerichtlich sein.
HOAI-Expertin: Beratend tätig für alle Leistungsbilder der HOAI
Meine beratende Tätigkeiten als Sachverständige und HOAI-Expertin umfassen: Leistungsbild Gebäude und Innenräume und in Teilen: Leistungsbild Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Fachplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung.
Ich erstelle von Gerichten beauftragte Gutachten sowie Privatgutachten
Meine Beratungen und Bewertungen umfassen alle Fragen und Problemstellungen bei HOAI-bezogenen Themen wie: Übereinstimmung mit der HOAI, vertraglich vereinbarte Leistungsinhalte, inhaltliche und fachliche Richtigkeit, Planungsmängel
Planungsfehler und hieraus resultierender Baufehler, Baumängel und Bauschäden, und bewerten die erbrachten Leistungen auch bei gekündigten Planungsaufträgen. Sämtliche individuell wichtigen Parameter fließen in die Erstellung von Gerichtsgutachten oder Gutachten für Privatpersonen ein.
Meine Auftraggeber
- Architekten
- Gerichte
- Rechtsanwälte
- Behörden und Ministerien
- Städte und Kommunen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Meine Leistungen als Sachverständige für Architektenhonorare im Überblick
Gutachten
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten zur Verwendung bei Gericht oder zur Streitschlichtung sowie zur Mediation
- Schiedsgutachten
- Stellungnahmen
- Expertisen
Beratungen zu Architektenhonorare, Architektenleistungen
- Honorarhöhe
- angemessenes Honorar
- anrechenbare Kosten
- Honorarzone
- Berechnung von Honoraren
- Gestaltung von Architektenverträgen in Bezug auf Honorarparameter
- Erbrachte / nichterbrachte Architektenleistungen
- Wert mitzuverarbeitender Bausubstanz
- Änderungsleistungen / Optimierungsleistungen
- Objektabgrenzungen i.S. der HOAI
Beratungen zu Architektenhonorare, Architektenleistungen
- Prüfung der Schlussrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
- Erstellung von prüffähigen Schlussrechnungen über Architekten- und Ingenieurleistungen
- Bewertung von erbrachten Architektenleistungen
Bauschäden und Baumängel können sowohl die Gebäudehülle, den Rohbau wie Innenräume betreffen. Für welches Anliegen brauchen Sie meine Hilfe?
- Sachverständige für Bauschäden, Baumängel
- Sachverständige für Schäden an der Gebäudehülle
- Sachverständige für Schimmelschäden
- Sachverständige für Baugutachten
- Sachverständige für Beweissicherung / Schadensdokumentation
- Sachverständige für Schaden- und Mängelgutachten
Gut zu wissen
Bei der Rechnungsprüfung, bzw. Prüfung von Nachträgen ist großes Augenmerk auf die Abrechnung der Mengen und Massen zu legen. Grundlage bildet hier üblicherweise die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen). Ob Nebenleistungen oder „besondere Leistungen“ vorliegen und wie diese zu vergüten sind, gibt ebenfalls die VOB vor.
Meine Themenbereiche für Beratungen und Gutachten HOAI
- Bewertung von erbrachten Grundleistungen nach HOAI
- Ermittlung der Honorarzone gem. § 5 HOAI
- Honorarermittlung beim Auftrag für mehrere Objekte gemäß § 11 HOAI
- Honorarermittlung beim Planen und Bauen im Bestand
- Honorarermittlung für Änderungsleistungen und wiederholt erbrachten Grundleistungen
- Bewertung der anrechenbaren Kosten gem. § 4 HOAI
- Bewertung hinsichtlich der Anzahl der Objekte gem. § 2 Abs. 1 HOAI
- Ermittlung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz § 2 Abs. 7 HOAI
- Erstellung von Schlussrechnungen für Architekten- und Ingenieurleistungen
- Überprüfung hinsichtlich der Prüffähigkeit von Schlussrechnungen für den Bauherren
- Höhe des Umbau- und Modernisierungszuschlags
Hilfe von HOAI-Experten in Freiburg
Dipl.-Ing. Gabriele Ebner hilft Ihnen schnell und kompetent. Nehmen Sie Kontakt auf Tel. 0761 – 696 50 50.
Häufige Fragen zu Honoraren für Architekten & Ingenieure, HOAI-Gutachten
Was macht ein Sachverständiger für Architektenhonorare (HOAI) und Ingenieurhonorare?
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen in Freiburg im Breisgau prüfe und bewerte ich Architektenhonorare sowie die dazugehörigen Architektenleistungen nach HOAI. Ich unterstütze Bauherren, Architekten, Generalplaner, Rechtsanwälte und Gerichte bei der Klärung von Honorarfragen, Honorarzone, Umbauzuschlag, Bausubstanz, Leistungsbewertungen bei Vertragsstreitigkeiten.
In welchen Regionen arbeiten Sie als HOAI-Sachverständige?
Mein Sachverständigenbüro für HOAI-Gutachten hat seinen Sitz in Freiburg im Breisgau; tätig bin ich aber bundesweit und oftmals auch im Ausland. Regional beispielsweise in: Südbaden, im Schwarzwald-Baar-Kreis, in der Ortenau sowie in ganz Baden-Württemberg.
Wann ist ein HOAI-Gutachten sinnvoll?
Beispielsweise wenn:
- Honorare für Architekten oder Ingenieure strittig sind
- die erbrachten Architektenleistungen nicht klar nachvollzogen werden können
- ein Architektenvertrag gekündigt wurde und Leistungen zu bewerten sind
- eine außergerichtliche oder gerichtliche Klärung ansteht
- Bauherren die Angemessenheit einer Rechnung prüfen lassen möchten
- der Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ermittelt werden soll
Welche Themen decken Sie als Freiburger HOAI-Sachverständige ab?
- Honorarhöhe, Honorarzonen und anrechenbare Kosten
- Leistungsphasen, Umbauzuschlag, Modernisierungszuschlag
- Erbrachte und nichterbrachte Architektenleistungen
- Bewertung von Änderungs- und Zusatzleistungen
- Erstellung und Prüfung von Schlussrechnungen
- Prüffähigkeit von Architekten- und Ingenieurrechnungen
- Hilfe bei der Ausarbeitung von Architektenverträgen in Bezug auf Honorarfragen
Erstellen Sie auch Gerichtsgutachten in Freiburg und Baden-Württemberg?
Ja. Ich werde regelmäßig von Gerichten in Freiburg, Baden-Württemberg und in ganz Deutschland als Sachverständige für Architektenhonorare bestellt. Daneben fertige ich Privatgutachten, Schiedsgutachten und Stellungnahmen für Bauherren, Architekten und Unternehmen an. Diese Gutachten dienen oftmals als Grundlage für eine außergerichtliche Einigung.
Können auch Privatpersonen oder Bauherren ein HOAI-Gutachten beauftragen?
Ja selbstverständlich! Privatpersonen und Bauherren wenden sich häufig an mich, wenn sie die Richtigkeit einer Architektenrechnung oder die Angemessenheit der Honorarhöhe überprüfen lassen möchten. Ein unabhängiges Gutachten schafft Sicherheit und Klarheit für alle Parteien und erspart oft unnötige Kosten oder langwierige Rechtsstreitigkeiten.
Welche typischen Streitpunkte gibt es bei Architektenhonoraren?
Zu den häufigsten Streitpunkten gehören:
- Unklare Abgrenzung der erbrachten Leistungen
- Nachträge und Zusatzleistungen
- Unstimmigkeiten bei der Honorarzone
- Umbau- und Modernisierungszuschläge
- Bewertung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
- Prüffähigkeit von Schlussrechnungen
Wer beauftragt Sie für die Prüfung von Architekten- und Ingenieurshonoraren?
Meine Auftraggeber kommen aus der Region Freiburg und aus ganz Baden-Württemberg:
- Bauherren und Privatpersonen
- Architekten, Ingenieure, Generalplaner
- Rechtsanwälte, Gerichte, Staatsanwaltschaften
- Ministerien, Länder, Städte, Kommunen
- Unternehmen, Investoren und Bauträger